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Das Programm muss sich aus Volksmusikstücken/Liedern unterschiedlichen Charakters im Sinne der alpenländischen Tradition zusammensetzen.
Dabei wird auf die Berücksichtigung des regionalen Musiziergutes bei der Auswahl der Vorspielstücke und Lieder Wert gelegt. |
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2 | Bei den Altersgruppen I bis V muss das Programm ein Pflichtstück enthalten: entweder ein eigenes Stück, das von Ensemblemitgliedern geschrieben wurde oder ein Stück, das im Zeitraum der letzten 20 Jahre entstanden ist. |
3 | Wenigstens ein Stück/Lied sollte aus der Spieltradition der Region der 3 TeilnehmerInnen kommen. |
4 | Werke aus dem Bereich der volkstümlichen Musik oder aus Schlagermusik werden nicht bewertet. |
A | 7 Jahre und jünger |
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B | 8 und 9 Jahre |
I | 10 und 11 Jahre |
II | 12 und 13 Jahre |
III | 14 bis 16 Jahre |
IV | 17 bis 19 Jahre |
V |
20 bis 21 Jahre bei MusikantInnen
20 bis 25 Jahre bei SängerInnen |
Zur Berechnung der Altersgruppe zählt das Durchschnittsalter am Stichtag 31.08.2021. |